GUTACHTEN-ARTEN
VERSTEHEN.
Nicht jede Bewertungsform passt zu jedem Zweck. Hier finden Sie eine sachliche Einordnung aller gängigen Gutachtenarten.
Verkehrswert-
gutachten
Vertiefte Wertermittlung nach § 194 BauGB; Umfang und Eignung richten sich nach Zweck und Empfänger.
Kurzgutachten
Vereinfachte Bewertungen für interne Entscheidungen und überschlägige Einschätzungen.
Marktwertreport
Marktorientierte Einschätzung auf Basis aktueller Vergleichsdaten.
Beleihungswert
Spezielle Bewertung für finanzierende Banken nach bankinternen Vorgaben.
Restnutzungsdauergutachten
Bewertung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer – relevant für die steuerliche Abschreibung (AfA).
Kaufpreisaufteilung
Aufteilung des Kaufpreises in Grund- und Gebäudeanteil für steuerliche Zwecke.
Mietwertgutachten
Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete – etwa bei Mieterhöhung oder im Streitfall.
Grundsteuergutachten
Nachweis eines niedrigeren Werts gegenüber der Grundsteuerbewertung des Finanzamts.
Welches Immobiliengutachten passt zu welchem Zweck?
Nicht der Umfang allein entscheidet, sondern der Empfänger und die konkrete Beweis- oder Entscheidungsfrage. Vor der Beauftragung sollten Verwendungszweck, Stichtag, benötigte Prüfungstiefe und besondere Objektmerkmale feststehen.
| Bewertungsform | Typischer Zweck | Prüfungstiefe | Eignung für Dritte |
|---|---|---|---|
| Marktwertreport | Kauf, Verkauf, Preisorientierung | Daten- und modellgestützt, regelmäßig ohne Ortstermin | Interne Entscheidung; kein förmlicher Nachweis |
| Kurzgutachten | Einigung und nachvollziehbare Wertorientierung | Objektbezogen, aber mit begrenzter Recherche und Dokumentation | Nur nach Abstimmung mit dem vorgesehenen Empfänger |
| Verkehrswertgutachten | Streit, Nachlass, besondere Rechte, formale Wertfrage | Vertiefte Tatsachenprüfung und begründete Verfahrenswahl | Anforderungen von Gericht, Behörde oder Finanzamt vorab prüfen |
| Spezialgutachten | AfA, Kaufpreisaufteilung, Miete, Grundsteuer oder Beleihung | Auf eine klar abgegrenzte Fachfrage zugeschnitten | Richtet sich nach der jeweiligen gesetzlichen oder institutionellen Vorgabe |
Vorher klären
- Wer soll die Bewertung verwenden?
- Welcher Bewertungsstichtag ist maßgeblich?
- Welche Rechte, Lasten oder Datenlücken bestehen?
- Ist ein Ortstermin oder eine Registerprüfung notwendig?
Weiterführende Entscheidungshilfen
Der Ratgeber Immobilienwert ermitteln vergleicht Selbstbewertung, Online-Rechner, Makler und Sachverständige. Hinweise zur Auswahl und Qualifikation finden Sie unter Sachverständigen finden.
Wie wird der Wert berechnet? Lernen Sie die Bewertungsmethoden und Verfahren kennen. Für steuerliche Fälle führen die Übersichten zur Restnutzungsdauer und zu Immobiliengutachten für Steuerberater direkt zur fachlichen Einordnung.
ORIENTIERUNG
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