Steuerberater
Bewertungsformen verstehen und passende Sachverständige für Ihre Klienten finden.
Die richtige Immobilienbewertung ist für Ihre Klienten entscheidend – ob bei der Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Erbschaftsteuer oder Grundsteuer.
Welche Bewertungen sind wann erforderlich?
Kaufpreisaufteilung (KPA)
Die Aufteilung des Kaufpreises in Grund- und Gebäudeanteil ist essentiell für die Abschreibung (AfA) vermieteter Immobilien. Eine sachgerechte Aufteilung senkt die Steuerlast Ihrer Klienten erheblich.
Relevant für:
- Vermietete Wohn- und Geschäftsimmobilien
- Investorenmodelle
- Betriebsimmobilien
Links: Kaufpreisaufteilung für Steuerberater
Restnutzungsdauer (RND)
Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer ist die Grundlage für die AfA-Berechnung. Häufig wird die Restnutzungsdauer falsch geschätzt – mit erheblichen Konsequenzen für die Steuerabschreibung.
Relevant für:
- Ältere Immobilien
- Erworbenem Bestandsimmobilien
- Streitfälle mit dem Finanzamt
Links: Restnutzungsdauer – Grundlagen
Verkehrswertgutachten
Ein sachverständiges Gutachten kann erforderlich sein bei:
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer-Anmeldung
- Einsprüchen gegen Grundsteuerbescheide
- Streitfällen mit dem Finanzamt zur Bewertung
- Betriebsvermögen und Gesellschafterbewertung
Die genauen Anforderungen klären Sie best steuerlich und rechtlich ab.
Links: Verkehrswertgutachten – nach § 194 BauGB
Häufige Fehler vermeiden
1. Kaufpreis zu pauschal aufgeteilt Oft wird der Kaufpreis zu Lasten des steuermindernden Gebäudeanteils aufgeteilt. Eine sachgerechte KPA kann Ihre Klienten um erhebliche Beträge entlasten.
2. Restnutzungsdauer unterschätzt oder überschätzt Eine fehlerhafte RND führt zu falscher Abschreibung – mit möglichen steuerlichen Nachzahlungen.
3. Falsche Gutachtenart gewählt Ein Kurzgutachten genügt häufig nicht für steuerlich relevante Fälle. Abhängig vom Einzelfall sollte ein Vollgutachten (nach ImmoWertV) steuerlich geprüft werden.
Gemeinsam die richtige Lösung finden
immo-gutachter.info bietet Orientierung zu Bewertungsformen und vermittelt auf Wunsch einen passenden Sachverständigen. Auch ein mit Markus Rehkugler verbundenes Unternehmen kann vorgeschlagen werden; diese Verbindung wird offengelegt. Das Angebot für ein Gutachten und der Vertrag kommen ausschließlich vom benannten Anbieter.
Kontakt für Ihre Anfrage
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