BMF-Update März 2026 zur Kaufpreisaufteilung
Das Wichtigste in Kürze
Das Bundesfinanzministerium stellt die Arbeitshilfe und ihre Anleitung aktuell mit Stand März 2026 bereit. Die Fassung berücksichtigt je nach Objekt und Datengrundlage Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren. Eine ausführliche Erklärung der Anwendung und ihrer Grenzen finden Sie auf der dauerhaft gepflegten Seite BMF-Arbeitshilfe Kaufpreisaufteilung.
Was wurde aktualisiert?
Die obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern stellen das Rechenwerkzeug für eine typisierte eigene Kaufpreisaufteilung oder die Plausibilitätsprüfung einer vorliegenden Aufteilung zur Verfügung. Das BMF veröffentlicht dazu eine XLSX-Arbeitshilfe und eine Anleitung.
Die aktuelle Anleitung erläutert eine objekt- und datenabhängige Verfahrenswahl. Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale werden in der typisierten Arbeitshilfe jedoch nicht berücksichtigt. Deshalb bleibt zu prüfen, ob Eingaben, Datenlage und Verfahren das konkrete Objekt hinreichend abbilden.
Wie ist das BFH-Urteil IX R 26/19 einzuordnen?
Der Bundesfinanzhof beurteilte 2020 eine damalige Fassung der Arbeitshilfe. Er kritisierte insbesondere deren Beschränkung auf das vereinfachte Sachwertverfahren und den fehlenden Orts- oder Regionalisierungsfaktor. Diese Feststellungen lassen sich nicht pauschal auf die heutige Mehrmethodenfassung übertragen.
Das Urteil bleibt für den Grundsatz bedeutsam, dass die Aufteilung die realen Wertverhältnisse des Einzelfalls abbilden muss. Bei einer streitigen oder objektspezifisch unzureichenden Aufteilung kann deshalb weiterhin eine individuelle sachverständige Bewertung erforderlich sein. Daraus folgt jedoch weder automatisch eine bestimmte höhere Gebäudequote noch die Ungeeignetheit jedes Ergebnisses der aktuellen Arbeitshilfe.
Was bedeutet die Aktualisierung praktisch?
Für eine Berechnung sollte die zum Bewertungsstichtag passende Fassung verwendet werden. Anschließend ist zu prüfen, ob die verwendeten Eingaben und das gewählte Verfahren zur Immobilie passen. Die laufend gepflegte Einordnung, die amtlichen Downloads und die wichtigsten Eingaben stehen auf der BMF-Arbeitshilfe-Seite.
Primärquellen
- BMF, Arbeitshilfe und Anleitung zur Kaufpreisaufteilung, Stand März 2026
- BFH, Urteil vom 21.07.2020 – IX R 26/19
- § 6 ImmoWertV – Auswahl der Wertermittlungsverfahren
Passender nächster Schritt
→ Aktuelle BMF-Arbeitshilfe: Anwendung, Downloads und Grenzen
Bei objektspezifischem Prüfbedarf: Gutachten zur Kaufpreisaufteilung
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