Finanzierungswert zu niedrig: Was Käufer und Eigentümer tun können
→ Übersichtsartikel: Immobilienbewertung und Finanzierung: Was Banken wirklich prüfen
Der Beleihungswert liegt unter dem Kaufpreis – und die Bank gibt weniger Kredit als erwartet. Das ist eine häufige Situation, die Käufer unvorbereitet trifft. Welche Optionen haben Sie?
Option 1: Eigenkapital erhöhen
Die direkteste Lösung: Der Käufer bringt mehr Eigenkapital ein, um den Unterschied zwischen Beleihungswert-Kredit und Kaufpreis zu überbrücken. Das ist möglich, wenn das Eigenkapital vorhanden ist.
Option 2: Kaufpreis neu verhandeln
Wenn der Beleihungswert deutlich unter dem Kaufpreis liegt, kann das ein Zeichen sein, dass der Kaufpreis zu hoch ist. Eine Verhandlung auf Basis des sachverständig ermittelten Werts ist möglich – besonders mit einem unabhängigen Gutachten als Argument.
Option 3: Gegengutachten einholen
Die bankinterne Bewertung kann Abweichungen aufweisen. Wenn Ihnen der Beleihungswert zu niedrig erscheint, können Sie ein unabhängiges Verkehrswertgutachten einholen und der Bank vorlegen. Die Bank muss es nicht akzeptieren – aber bei einem sorgfältig erstellten Gutachten reagieren viele Banken konstruktiv.
Option 4: Andere Bank
Verschiedene Banken haben unterschiedliche Bewertungsmodelle und Risikorichtlinien. Was bei einer Bank konservativ bewertet wird, kann bei einer anderen besser ausfallen.
Was zu vermeiden ist
Druck auf den bankeigenen Gutachter ausüben oder ein „Gefälligkeitsgutachten" anfordern – das schadet langfristig und kann Konsequenzen haben.
Fazit
Ein zu niedriger Finanzierungswert ist kein unveränderbares Schicksal. Mit den richtigen Optionen – mehr Eigenkapital, Kaufpreisverhandlung, Gegengutachten, andere Bank – lässt sich die Situation häufig lösen.
Weiterführende Themen
- Immobilienbewertung und Finanzierung: Was Banken wirklich prüfen – Finanzierung, Beleihungswert, Gutachten für die Bank
- Beleihungswert verstehen – Was Banken wirklich prüfen
- Bank fordert Gutachten – Anforderungen und Ablauf
- Wertgutachten für Umschuldung

