Bank fordert Gutachten: Was passiert – und was Sie brauchen
→ Übersichtsartikel: Immobilienbewertung und Finanzierung: Was Banken wirklich prüfen
Banken lassen Immobilien bei der Kreditvergabe in der Regel durch eigene Gutachter bewerten. Manchmal verlangen sie aber auch ein externes Gutachten vom Kreditnehmer – zum Beispiel bei besonderen Objekten, bei hohen Kreditsummen oder wenn der Kaufpreis deutlich über dem Markt liegt.
Wann verlangen Banken ein externes Gutachten?
- Bei ungewöhnlichen Objekten (Denkmal, Erbbaurecht, Gewerbeanteil, Spezialimmobilien)
- Bei hohen Finanzierungsbeträgen (oft ab 500.000 Euro oder höherer LTV)
- Wenn die bankinterne Bewertung unsicher ist
- Bei Refinanzierungen oder Umschuldungen ohne aktuellen Kaufvertrag
Was muss das Gutachten für die Bank enthalten?
Das Gutachten sollte vom Beleihungsstichtag ausgehen, ein anerkanntes Bewertungsverfahren anwenden, von einem qualifizierten Sachverständigen erstellt sein und alle wertrelevanten Faktoren dokumentieren.
Viele Banken akzeptieren nur Gutachten von Sachverständigen, die auf ihrer eigenen Sachverständigenliste stehen. Fragen Sie die Bank vorher, welche Anforderungen gelten.
Was passiert, wenn der Gutachterwert zu niedrig ist?
Wenn der Gutachter einen Wert unter dem Kaufpreis ermittelt, entsteht eine Lücke zwischen Kaufpreis und Beleihungswert. Die Bank wird die Kreditlinie entsprechend dem niedrigeren Beleihungswert setzen, was mehr Eigenkapital bedeutet.
Optionen: Eigenkapital erhöhen, Kaufpreis neu verhandeln, zweites Gutachten einholen oder von dem Kauf Abstand nehmen.
Fazit
Wenn die Bank ein Gutachten fordert, sollten Sie frühzeitig einen qualifizierten Sachverständigen beauftragen – und vorher mit der Bank klären, welche Anforderungen das Gutachten erfüllen muss.
Weiterführende Themen
- Immobilienbewertung und Finanzierung: Was Banken wirklich prüfen – Finanzierung, Beleihungswert, Gutachten für die Bank
- Beleihungswert verstehen – Was Banken wirklich prüfen
- Finanzierungswert zu niedrig – was tun? – Optionen und Strategien
- Wertgutachten für Umschuldung – Wann es gebraucht wird

