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Finanzierung & Bank

Wertgutachten für Umschuldung und Refinanzierung

Wann brauchen Sie ein Gutachten für die Umschuldung? Was Banken fordern, wie das Gutachten den Zinssatz verbessern kann – und worauf Sie achten müssen.

Wertgutachten für Umschuldung und Refinanzierung

→ Übersichtsartikel: Immobilienbewertung und Finanzierung: Was Banken wirklich prüfen

Wenn ein Immobilienkredit umgeschuldet oder refinanziert wird, bewertet die neue Bank (oder die Hausbank) die Immobilie erneut. Das kann zu Ihrem Vorteil sein – wenn der Immobilienwert seit dem Kauf gestiegen ist. Dann sinkt der Beleihungsauslauf, und Sie erhalten bessere Konditionen.

Wann lohnt sich ein eigenes Gutachten zur Umschuldung?

Wenn die Immobilie seit dem Kauf erheblich im Wert gestiegen ist (durch Marktsteigerung oder Sanierung) und die Bank das noch nicht angemessen berücksichtigt hat.

Beispiel: Kaufpreis 2015: 350.000 Euro, Kredit 280.000 Euro. Heutiger Marktwert: 550.000 Euro. Restschuld: 200.000 Euro. Neuer LTV auf Basis des gestiegenen Werts: 36 % – günstigste Kreditkategorie. Die Bank rechnet aber möglicherweise noch mit dem alten Beleihungswert aus 2015: 315.000 Euro. LTV danach: 63 % – Standardkategorie.

Ein Gutachten, das den aktuellen Wert sachverständig belegt, könnte hier zu einer deutlichen Zinssenkung führen.

Was braucht die Bank?

Ein aktuelles Verkehrswertgutachten auf Basis des Bewertungsstichtags. Viele Banken arbeiten mit anerkannten Gutachterkreisen zusammen – fragen Sie vorab, welche Anforderungen gelten.

Fazit

Wenn Ihre Immobilie seit dem Kauf im Wert gestiegen ist, kann ein Gutachten zur Umschuldung den Beleihungsauslauf verbessern und damit auch die Konditionen positiv beeinflussen. Bei einer Zinsdifferenz von nur 0,3 % auf 300.000 Euro Kredit: über 20 Jahre können erhebliche Beträge gespart werden.


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