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Grundlagen

Marktwert und Verkehrswert: Wo liegt der Unterschied?

Marktwert und Verkehrswert werden oft gleichgesetzt – rechtlich sind sie dasselbe, im Sprachgebrauch nicht immer. Eine sachliche Einordnung.

19. Juni 20261 Min. Lesezeit

Die Begriffe Marktwert und Verkehrswert begegnen Eigentümern ständig – in Maklergesprächen, Bankunterlagen und Gutachten. Häufig werden sie synonym verwendet, manchmal aber auch gegeneinander ausgespielt. Dieser Beitrag ordnet ein, was wirklich dahintersteckt.

Verkehrswert: gesetzlich definiert

Der Verkehrswert ist in § 194 BauGB gesetzlich definiert. Er beschreibt den Preis, der zum Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften der Immobilie zu erzielen wäre – ohne Berücksichtigung ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse.

Marktwert: derselbe Inhalt, andere Herkunft

Der Begriff Marktwert stammt aus dem internationalen und europäischen Sprachgebrauch (market value). Inhaltlich meint er dasselbe wie der Verkehrswert. Im deutschen Recht werden beide Begriffe ausdrücklich gleichgesetzt – ein Verkehrswertgutachten weist also den Marktwert aus.

Warum es trotzdem zu Verwechslungen kommt

In der Praxis wird „Marktwert" gelegentlich lockerer verwendet – etwa für eine grobe Markteinschätzung oder einen Angebotspreis. Das ist kein Verkehrswert im rechtlichen Sinn, sondern eine Orientierung. Entscheidend ist daher weniger der Begriff als die Frage:

  • Wofür brauche ich den Wert – Orientierung oder belastbarer Nachweis?
  • Liegt ein Streit-, Steuer- oder Behördenkontext vor?

Kurz zusammengefasst

  • Verkehrswert = Marktwert (rechtlich identisch, § 194 BauGB).
  • Für Gericht, Finanzamt oder Streit zählt ein dokumentiertes Verkehrswertgutachten.
  • Für eine erste Orientierung genügt oft ein Marktwertreport oder Kurzgutachten.

Weiterführend:

Dieser Artikel dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall.