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Ratgeber

Gutachten für das Gericht – Was es können muss

Wenn ein Gericht ein Immobiliengutachten fordert: Was Gerichtsgutachten von privaten Gutachten unterscheidet – und was Parteien wissen müssen.

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Gutachten für das Gericht: Was es können muss

→ Übersichtsartikel: Gutachtenarten im Überblick

Wenn eine Immobilienstreitigkeit vor Gericht landet, bestellt das Gericht in der Regel einen eigenen Sachverständigen. Das Gerichtsgutachten unterscheidet sich vom Privatgutachten – und beides hat seinen Platz im Prozess.

Gerichtsgutachten vs. Privatgutachten

Gerichtsgutachten: Das Gericht wählt den Sachverständigen aus der Sachverständigenliste aus, stellt die Fragen, legt den Bewertungsstichtag fest und bewertet das Gutachten als Beweismittel. Das Gutachten wird dem Gericht und beiden Parteien vorgelegt. Kosten: werden vorgeschossen und später nach Obsiegung verteilt.

Privatgutachten: Von einer Partei in Auftrag gegeben, um eine eigene Position zu belegen. Es ist im Prozess ein Parteivortrag, kein neutrales Beweismittel. Das Gericht muss dem Privatgutachten nicht folgen.

Wann lohnt ein Privatgutachten für den Prozess?

Immer dann, wenn Sie das Gerichtsgutachten angreifen möchten. Wenn das gerichtlich bestellte Gutachten methodisch angreifbar ist (falscher Liegenschaftszins, falsche Vergleichsdaten, falsche RND), kann ein eigener Sachverständiger mit einer fundierten Stellungnahme die Grundlage für Einwände liefern.

Fazit

Im Gerichtsverfahren entscheidet das Gericht – nicht das Privatgutachten. Aber ein qualifiziertes Privatgutachten kann als Argumentationsgrundlage entscheidend sein, wenn das Gerichtsgutachten inhaltliche Schwächen hat.


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