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Ratgeber

Gutachten für das Gericht – Was es können muss

Wenn ein Gericht ein Immobiliengutachten fordert: Was Gerichtsgutachten von privaten Gutachten unterscheidet – und was Parteien wissen müssen.

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Gutachten für das Gericht: Was es können muss

→ Übersichtsartikel: Gutachtenarten im Überblick

Wenn in einer Immobilienstreitigkeit beweiserhebliche Fachfragen nicht ohne besondere Sachkunde geklärt werden können, kann das Gericht Sachverständigenbeweis erheben. Gerichtliches Sachverständigengutachten und Privatgutachten haben dabei unterschiedliche prozessuale Rollen.

Gerichtsgutachten vs. Privatgutachten

Gerichtsgutachten: Das Gericht wählt den Sachverständigen aus und leitet dessen Tätigkeit. Es bestimmt, welche Tatsachen der Begutachtung zugrunde zu legen sind, und würdigt das Gutachten als Beweismittel. Vorschuss und endgültige Kostentragung richten sich nach den jeweiligen Verfahrensregeln und der gerichtlichen Kostenentscheidung.

Privatgutachten: Es wird von einer Partei beauftragt und grundsätzlich als qualifizierter Parteivortrag behandelt. Das Gericht ist nicht an sein Ergebnis gebunden. Es darf erheblichen, fachlich begründeten Widersprüchen zwischen einem Privatgutachten und einem gerichtlichen Gutachten aber nicht ohne Aufklärung ausweichen.

Wann lohnt ein Privatgutachten für den Prozess?

Ein Privatgutachten oder eine sachverständige Stellungnahme kann sinnvoll sein, um den eigenen Vortrag fachlich vorzubereiten oder konkrete Einwände gegen ein gerichtliches Gutachten nachvollziehbar zu begründen. Ob dies im Einzelfall erforderlich und wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt vom Streitgegenstand, der Beweisfrage und dem bisherigen Verfahrensstand ab.

Fazit

Im Gerichtsverfahren würdigt das Gericht die Beweise. Ein qualifiziertes Privatgutachten ersetzt nicht automatisch den gerichtlich angeordneten Sachverständigenbeweis, kann aber als substantiierter Parteivortrag konkrete fachliche Einwände tragen.

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