Finanzamt erkennt Gutachten nicht an – Was tun?
Das Finanzamt zweifelt am Gutachten oder erkennt es nicht an. Welche Gründe es gibt, wie man sich wehrt – und was man beim ersten Gutachten richtig machen muss.
Finanzamt erkennt Gutachten nicht an: Ursachen und Gegenstrategie
→ Übersichtsartikel: Gutachtenarten im Überblick
§ 198 BewG ist eindeutig: Wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass der tatsächliche gemeine Wert der Immobilie niedriger ist als der vom Finanzamt ermittelte Grundbesitzwert, muss das Finanzamt den niedrigeren Wert ansetzen. Doch in der Praxis kommt es vor, dass das Finanzamt das vorgelegte Gutachten anzweifelt oder ablehnt. Was steckt dahinter?
Grund 1: Formale Mängel des Gutachtens
Das häufigste Problem. Das Finanzamt bemängelt, dass das Gutachten nicht den Anforderungen entspricht – etwa weil:
- Der Gutachter nicht die nötige Qualifikation hat (kein öffentlich bestellter oder zertifizierter Sachverständiger)
- Das Gutachten keinen vollständigen Begründungsnachweis enthält
- Wesentliche Bewertungsschritte fehlen oder nicht nachvollziehbar sind
- Das Gutachten als "Kurzgutachten" erstellt wurde
Lösung: Immer ein vollständiges Verkehrswertgutachten von einem qualifizierten Sachverständigen beauftragen. Der Sachverständige sollte öffentlich bestellt und vereidigt oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert sein.
Grund 2: Inhaltliche Einwände
Das Finanzamt beauftragt einen eigenen Gutachter, der zu einem anderen Ergebnis kommt. Das ist sein gutes Recht. Es entsteht eine Diskrepanz zwischen zwei Gutachten.
Lösung: Stellen Sie sicher, dass Ihr Gutachten methodisch sauber ist, alle wertmindernden Faktoren dokumentiert und auf aktuelle Vergleichsdaten gestützt ist. Beauftragen Sie ggf. eine gutachterliche Stellungnahme zu den Einwänden des Finanzamts.
Grund 3: Stichtagsproblem
Das Gutachten bezieht sich auf den falschen Bewertungsstichtag. Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist der Stichtag der Todestag / der Tag der Schenkung.
Lösung: Beim Beauftragen des Gutachtens den korrekten Bewertungsstichtag angeben.
Vorgehen bei Ablehnung
- Prüfen Sie die Einwände des Finanzamts schriftlich
- Lassen Sie Ihren Sachverständigen eine schriftliche Stellungnahme erstellen
- Legen Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid ein (Frist: 1 Monat)
- Im Streitfall: Finanzgericht – die Rechtsprechung (z.B. BFH) ist klar zugunsten des Steuerpflichtigen, wenn das Gutachten methodisch korrekt ist
Was hat die Rechtsprechung dazu gesagt?
Der BFH hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass das Finanzamt ein methodisch korrektes, von einem qualifizierten Sachverständigen erstelltes Gutachten nicht einfach ignorieren darf. § 198 BewG ist eine klare Beweislastumkehr: Der Steuerpflichtige beweist den niedrigeren Wert – und das Finanzamt muss Gründe nennen, warum es ihm nicht folgt.
Fazit
Wenn das Finanzamt Ihr Gutachten nicht anerkennt, geben Sie nicht sofort nach. Prüfen Sie die Einwände, holen Sie eine Stellungnahme Ihres Sachverständigen ein und legen Sie notfalls Einspruch ein. Die Rechtslage ist klar – wenn das Gutachten methodisch sauber ist.

