Nachfinanzierung: Wenn der Immobilienwert gesunken ist
→ Übersichtsartikel: Immobilienbewertung und Finanzierung: Was Banken wirklich prüfen
Immobilienwerte steigen nicht immer. Wer eine Immobilie in einer Hochpreisphase finanziert hat und später feststellt, dass der Wert gesunken ist, kann mit dem Problem der Unterdeckung konfrontiert werden – besonders bei einer Anschlussfinanzierung.
Was passiert bei der Anschlussfinanzierung?
Wenn der Festzinskredit ausläuft und neu verhandelt werden muss, prüft die Bank den aktuellen Immobilienwert erneut. Wenn der Wert gesunken ist und der Beleihungsauslauf dadurch in eine ungünstigere Zone rutscht, können die Zinsen angepasst werden.
Beispiel: Ursprünglicher Beleihungswert 500.000 Euro, Kredit 300.000 Euro (LTV 60 %). Zehn Jahre später: Immobilienwert gesunken auf 380.000 Euro, Restschuld 240.000 Euro. Neuer LTV: 63 % – noch akzeptabel. Wäre der Wert auf 280.000 Euro gefallen: LTV 86 % – Risikozuschlag der Bank fällt deutlich höher aus.
Was können Kreditnehmer tun?
Ein unabhängiges Gutachten einholen, das den aktuellen Marktwert sachgerecht ermittelt. Wenn die bankinterne Schätzung zu konservativ ausfällt, kann ein Gegengutachten konstruktiv wirken.
Tilgung erhöhen: Mit mehr Tilgung sinkt der Restkredit und verbessert den LTV.
Sondertilgungen nutzen: Falls im Vertrag vorgesehen, können Sondertilgungen den LTV schnell verbessern.
Fazit
Ein gesunkener Immobilienwert bei der Anschlussfinanzierung muss nicht zur Katastrophe werden. Wer frühzeitig handelt – mit Tilgung, Eigenkapital oder einem Gegengutachten – kann die Situation steuern.
Weiterführende Themen
- Immobilienbewertung und Finanzierung: Was Banken wirklich prüfen – Finanzierung, Beleihungswert, Gutachten für die Bank
- Beleihungswert verstehen
- Marktwertreport – Die Alternative zum Vollgutachten
- Wertgutachten für Umschuldung

